Hochwasser!

  

 

Hochwasser ist ein Naturereignis, seine Ursachen liegen in erster Linie in außerordentlichen Niederschlägen und  

starken Schneeschmelzen.  

Doch hat der Mensch durch unbedachte Eingriffe in den natürlichen Wasserhaushalt, wie die Begradigung der Flussläufe und die Versiegelung großer Flächen, manches dazu beigetragen, die Gefahren zu erhöhen.

 

 

Überflutete Wohnungen, Wasser auf Straßen, Plätzen und Feldern, Verkehrschaos und Versorgungsengpässe – von den unangenehmen und kostspieligen Schadens folgen für Hausbesitzer, Mieter und Geschäftsinhaber ganz zu schweigen. Die Betroffenen leben mit einer ständig wiederkehrenden Bedrohung durch die Hochwasser des Rheins.

 

Hochwasserschutz ist folgerichtig ein zentrales Anliegen. Daher hat sich Rheinland-Pfalz gemeinsam mit den Oberrheinanliegern Frankreich und Baden-Württemberg bei der Planung und Realisierung von länderübergreifenden Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes stark engagiert.  

Ziel ist es, das Sicherheitsniveau aus der Zeit vor dem Staustufenbau wiederherzustellen. Aus dieser Kooperation ist eine länderübergreifende Hochwasserschutzkonzept erwachsen, die mit zukunftsweisenden Maßnahmen zur Abwehr der Hochwassergefahr auf das berechtigte Schutzbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger an Ober- und Mittelrhein antwortet.

 

Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz

 

Das Betreten oder Befahren der Deiche gefährdet die Sicherheit der Deichanlagen.

 

 

Es wird darauf hingewiesen, dass das Befahren und auch Betreten bei Hochwasser des Deiches verboten ist.   

Dieses wird durch die Beschilderung amtlich gemacht.


Der Deich darf nur von autorisierten Personen und der Feuerwehr zu Überwachungszwecken betreten werden.
 

 

 

 

 

7,6 Millionen für 2,2 Kilometer

HOCHWASSERSCHUTZ Sanierung des Rheindammes bei Dienheim

 

 

Im kommenden Jahr soll der Hochwasserschutz für die Gemeinde Dienheim verbessert werden. Der alte Damm,der noch aus der Zeit um 1900 stammt, wird laut Plan der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) saniert und auf den neuesten Stand gebracht.

 

 

Die Gesamtkosten für die Erneuerung des Dienheimer Deiches belaufen sich

(mit Planung und Grunderwerb) auf 7,6 Millionen Euro, die vom

Land Rheinland-Pfalz getragen werden.
Davon sind 5,2 Millionen Euro reine Baukosten.
Zehn Prozent der Kosten werden laut Landeswassergesetz von allen Gemeinden der Hochwassergemeinschaft zwischen Worms und Oppenheim aufgeteilt.

 

 


sowas soll auf alle Fälle verhindern werden!  

 

Den Deich im Auge

 

Seit Jahren bei Hochwasser von einem Wasserstand von 6,5 Meter in Worms, Tendenz steigend, ist der Rheindamm für viele von uns bei Tag und Nacht unsere neue Heimat. Die Standsicherheit des Rheindammes und den Hochwasserschutz zur Landseite wird durch Begehen des Dammes von uns sichergestellt. Damit die Anliegergemeinden vor einem Hochwasser geschützt sind. Zur Bekämpfung der Hochwassergefahren werden in unseren VG auch eine ehrenamtliche "Wasserwehr" eingesetzt. Dies bezügliche Informationen erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Verwaltung.

 

 

 

 

Unsere Bleibe dafür war dieses Deichhaus da, nicht modern und auch nicht zeitgemäß, aber wir hatten ein Dach über den Kopf und ein warmes dazu. Nach der Sanierung ist der Deich zwar auf dem neusten Stand, aber wir haben keine Unterkunft mehr wurde ersatzlos gestrichen. Dieses ist die Aufgabe der              VG-Verwaltung bei Gefahr uns eine Unterkunft zu stellen.

 

Dammhaus bis 2014

Dammhaus bis 2014

 Auch die Verbandsgemeinde

Rhein - Selz investiert in

den Hochwasserschutz

 


Zuständigkeiten

  

Ins Besondere bei Hochwassergefahren ist die Selbsthilfe der Bevölkerung Grundlage der Gefahren Abwehr. Die Maßnahmen der öffentlichen Aufgabenträger sollen die Selbsthilfe der Bevölkerung durch die im öffentlichen Interesse gebotenen behördlichen Maßnahmen ergänzen.

 

Die behördliche Gefahrenabwehr und die Aufstellung der erforderlichen Alarm- und Einsatzpläne ist nach § 89 Landeswassergesetz in Verbindung mit §§ 3, 4 und 5 des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Aufgabe der Gemeinden und der Landkreise; sie erfüllen diese Aufgabe als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung.

 

Warnung der Bevölkerung

 

Für die Warnung der Bevölkerung sind die Gemeinden in Vollzug des Hochwassermeldedienstes (vgl. § 4 Abs. 3 der Hochwassermelde-VO zuständig. Die Warnung muss grundsätzlich frühzeitig einsetzen, damit der Bevölkerung noch ausreichend Zeit für Selbsthilfemaßnahmen bleibt.  

 

Die Art und Weise der örtlichen Warnung kann der Bevölkerung durch vorbereitete Informationsblätter angekündigt werden. Die örtliche Warnung selbst erfolgt jeweils nach Lage z.B. durch

 

- Lautsprecherdurchsagen mit Fahrzeugen,

- Sirenen,

- fernmündliche oder persönliche Verständigung,

- Medien.  

 

 

 

Allgemeines zum Hochwasserschutz  

in Dienheim

Der Hochwassermeldedienst am Mittelrhein wird eröffnet,

wenn der Rhein einen Wasserstand am Pegel Mainz von 550 cm

überschritten hat und weiter steigt.

  

Bei Pegelstand 625 cm am Pegel Worms, Tendenz steigend,

erfolgt die Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Dienheim  

über den Wehrführer oder Stellvertreter.

  

Wenn der Pegel Mainz 630 cm überschritten hat, werden die aktuellen Wasserstände der wichtigsten Pegelstündlich vom Südwestfunk (1. und 3. Programm) jeweils im Anschluss an die Nachrichtensendungen bekannt gegeben.

 

Nach dem Hochwasseralarmplan /Rhein der Kreisverwaltung Mainz – Bingen und dem Rahmen- Alarm und Einsatzplan der VG Rhein Selz, sind in Dienheim Dammwachen ab Pegel Worms 650 cm einzurichten.    

 

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